Das Schweizer Parlament hatte vor fünf Jahren beschlossen, Inhaberaktien weitgehend abzuschaffen. Davon waren auch die bestehenden Inhaberaktien der FC Aarau AG betroffen, welche durch die jeweiligen Aktionäre bis spätestens zum 30. April 2021 in Namenaktien umgewandelt werden mussten. Deshalb hat die FC Aarau AG in den Jahren 2020 und 2021 mehrfach auf diesen Vorgang hingewiesen, welcher ebenso eine Statutenänderung an der Generalversammlung 2020 notwendig werden liess.
Nach Ablauf dieser Frist konnten die Inhaberaktien während rund drei Jahren – bis zum 31. Oktober 2024 – nur noch beim zuständigen Gericht eingereicht werden; seit Ablauf dieses Datums sind nun alle mit den Aktien verbundenen Rechte endgültig verloren. Nicht-umgewandelte Aktien sind somit nichtig. Im Rahmen dieses Prozesses sind insgesamt 13’534 Inhaberaktien an den FC Aarau zurückgefallen, wovon 12’600 Aktien bereits wieder veräussert werden konnten.
Es freut den Verwaltungsrat sehr, dass die drei Hauptaktionäre (Philipp Bonorand, Familie Schmid und Club 100) mit dem Zukauf von insgesamt 7’750 Aktien den FCA wiederum unterstützen. Zusätzliche grössere Aktienpakete konnten erfolgreich an geschätzte Personen rund um den FC Aarau verkauft werden.
Der Verwaltungsrat bedankt sich bei der Käuferschaft herzlich für die Unterstützung und das Vertrauen. Aktuell stehen noch einige Aktien zum Verkauf. Weitere Informationen und Aktien-Kaufscheine können hier aufgerufen werden.
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Heute zählt die FC Aarau AG über 1’000 Namenaktionäre. Der FC Aarau als Aushängeschild des Aargauer Fussballs ist somit in der Bevölkerung breit abgestützt. Auf die breite und grosse Unterstützung aus dem eigenen Umfeld ist der FC Aarau sehr stolz und dankbar.
Gemäss Statuten darf eine natürliche oder juristische Person nicht über 30 Prozent des Aktienkapitals besitzen. Aktionäre mit einem Aktienkapital von mehr als 10 Prozent sind:
- Philipp Bonorand, Aarau
- Familie Schmid, Gränichen
- Gönnervereinigung Club100