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Alle bestehenden Inhaberaktien der FC Aarau AG müssen bis zum 30. April 2021 in Namenaktien umgewandelt werden. Was ist zu tun?

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Im November 2019 hat das Schweizer Parlament beschlossen, Inhaberaktien weitgehend abzuschaffen. Dies gilt auch für die bestehenden Inhaberaktien der FC Aarau AG, welche zwingend bis zum 30. April 2021 in Namenaktien umgewandelt werden müssen.

Wie erfolgt die Umwandlung?

Die Umwandlung erfolgt durch eine entsprechende Meldung der Aktionäre an die FC Aarau AG (vgl. Brief an die Aktionäre).

Dazu müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Natürliche Personen

  • Unterzeichnetes Meldeformular (Download)
  • Kopie Pass oder ID
  • Original-Aktienzertifikat(e) oder eine entsprechende Hinterlegungsbestätigung der Bank, falls das Zertifikat in einem Bankdepot eingelagert ist

Juristische Personen

  • Unterzeichnetes Meldeformular (Download)
  • Kopie des HR-Auszuges
  • Original-Aktienzertifikat(e) oder eine entsprechende Hinterlegungsbestätigung der Bank, falls das Zertifikat in einem Bankdepot eingelagert ist

Die Unterlagen sind per Einschreiben bis zum 30. April 2021 einzureichen an: FC Aarau AG, Postfach, 5001 Aarau

Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen Roland Baumgartner, Geschäftsführer der FC Aarau AG, gerne telefonisch unter 062 832 14 14 zur Verfügung.

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