Die 17. ordentliche Generalversammlung der FC Aarau AG muss leider aufgrund der aktuellen Situation und gestützt auf die COVID-19-Verordnung 3, Art. 27, in schriftlicher Form und ohne physische Anwesenheit der Aktionäre stattfinden.
Wir haben bereits am 1. September 2020 statutenkonform anlässlich der Ankündigung bzw. der Einladung zur FCA-Generalversammlung entsprechend informiert.
Nachfolgend finden sich alle relevanten Dokumente für die schriftliche Abstimmung:
- Einladung zur Generalversammlung mit Traktandenliste
- Info-Brief zum Vorgehen GV in schriftlicher Form
- Abstimmungsformular (als Word-Dokument)
- Vollmachtserteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter (als Word-Dokument)
Alle uns nicht bekannten – sprich: nicht im Aktionärsregister eingetragenen – Aktionäre müssen das Abstimmungsformular sowie die Vollmachtserteilung ausdrucken, ausfüllen und rechtsgültig unterschreiben sowie zusammen mit den Original-Eintrittsmarken Nr. 17 bis am Freitag, 18. September 2020 per Post an die Adresse der Geschäftsstelle (FC Aarau AG, Stadion Brügglifeld, Postfach, 5001 Aarau) einsenden, um an den Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen.
Alle uns bekannten Aktionäre werden in diesen Tagen persönlich angeschrieben.
Wichtig: Eintrag ins Aktionärsregister
Im Rahmen der 17. ordentlichen Generalversammlung wird auch über eine Totalrevision der Statuten abgestimmt. Diese wird nötig, da seit dem 1. November 2019 keine Inhaberaktien mehr zulässig sind. Die betroffenen Gesellschaften müssen während einer Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2021 ihre Aktien zwingend in Namenaktien umwandeln, so hat auch die FC Aarau AG diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Deshalb wäre es nun der richtige Zeitpunkt, die Aktien zu melden und ins Aktionärsregister eintragen zu lassen. Dies geschieht über das folgende Formular:
Dieses Meldeformular ist gemeinsam mit einer Kopie des Aktienzertifikates sowie einer ID-Kopie (vorne und hinten) an den FC Aarau zu übermitteln. Bei juristischen Personen ist eine Kopie des HR-Auszuges (anstelle der ID-Kopie) beizulegen.