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Der FC Aarau erhält aus dem Viertelfinale der vergangenen Saison im Würth Schweizer Cup gegen den FC Sion (1:2) nachträglich eine Gewinnbeteiligung von 30'571 Franken.

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Im Nachgang zur Partie vom 4. März 2015 im Tourbillon erstellte der FC Sion eine Abrechnung, die einen Verlust von rund 6000 Franken ausgewiesen hatte. Weil Gewinne und Verluste im Schweizer Cup geteilt werden, sollte der FC Aarau dem FC Sion nach Abzug der Reisespesen noch 649 Franken überweisen. Der FC Aarau stellte Fehler in der Abrechnung fest und ersuchte den Schweizerischen Fussballverband (SFV) als Veranstalter des Cupwettbewerbs, diese zu prüfen.

Mit definitivem Entscheid vom 25. September 2015 kommt der SFV-Zentralvorstand zum Schluss, dass die Abrechnung vonseiten des FC Aarau zu Recht beanstandet wurde. Der FC Sion stellte in einer mangelhaften Abrechnung den Einnahmen von 86’000 Franken, Ausgaben von 93’000 Franken gegenüber. Der SFV stellt jedoch fest, dass den Einnahmen von 139’119 Franken, Ausgaben in der Höhe von 82’476 Franken gegenüber zu stellen sind. Es resultierte also ein deutlicher Gewinn, weshalb dem Gastteam nach Einbezug der Reisespesen der Betrag von 30’571 Franken, zuzüglich Verzugszinsen zusteht (alle Beträge gerundet). Der FC Sion muss zudem die Verfahrenskosten von 2’500 Franken übernehmen.

Um Einnahmen und Ausgaben – insbesondere die für die Gewinnrechnung relevanten Zahlen – zu ermitteln, sind umfangreiche Berechnungen nötig. Alle Kosten, zum Beispiel für Organisation, Ticketing und Durchführung, werden unterschiedlich gewertet. Der FC Aarau dankt dem SFV für die neutrale Beurteilung des Streitfalls.

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