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An der ordentlichen SFL-Generalversammlung wurden neue Regeln zu Spielabsagen und eine Anpassung der Ausnahmebewilligung beim Stadionbau gutgeheissen.

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Auf dem schriftlichen Weg – gestützt auf die Verordnung 3 des Bundesrats über Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus – akzeptierten die 20 Vertreter der SFL-Clubs mit einer Gegenstimme die neue Regelung für Spielverschiebungen in Artikel 27 des Spielbetriebsreglements. Bis anhin konnten die Clubs ein Gesuch auf Verschiebung stellen, wenn mindestens sechs Spieler wegen der gleichen ansteckenden Krankheit (inklusive Quarantäne) nicht zur Verfügung standen. Mit der neuen Bestimmung kann ein Spielverschiebungsgesuch nur noch eingereicht werden, wenn bei einem Club nachweisbar weniger als 14 Feldspieler und 2 Torhüter einer vorgängig eingereichten Spielerliste einsatzfähig sind.

Diese Liste umfasst in der Brack.ch Challenge League mindestens 25 Spieler. Alle Spieler der bestehenden Kontingentsliste figurieren automatisch auf der Liste, die mit der notwendigen Anzahl Nachwuchsspieler ergänzt werden muss. Die Clubs sind aufgefordert, diese reglementarisch massgebliche Spielerliste vor der nächsten ordentlichen Meisterschaftsrunde bei der SFL einzureichen.

«Aarauer» Antrag angenommen

Ebenfalls mit einer Gegenstimme sprachen sich die Clubs für eine Änderung im Lizenzreglement der SFL aus, welche durch den FC Aarau und den FC Lugano beantragt wurde. Neu kann die Ausnahmebewilligung für die Austragung von Profispielen in einem eigentlich nicht den Vorgaben entsprechenden Stadion jeweils um ein Jahr verlängert werden, wenn der betroffene Club den Nachweis erbringt, alles ihm Zumutbare unternommen zu haben, das Projekt voranzutreiben. Der Entscheid über die jährliche Verlängerung im Lizenzierungsprozess erfolgt nach präzisen Bedingungen, die von Experten für Infrastrukturkriterien und der Lizenzkommission der SFL festgelegt und überprüft werden.

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